Vermögensabgabe oder Vermögenssteuer
Lastenausgleich | Zwangsabgaben | Enteignung
Verschörungstheorie oder Vermögensrisiko?
Droht ein neuer Lastenausgleich?
Was Immobilienbesitzer wissen sollten
Der Begriff „Lastenausgleich“ ist aktueller denn je und ruft bei vielen Menschen Unsicherheit hervor. Wenn er im Zusammenhang mit unserem Staat verwendet wird, klingt es nach Umverteilung - und das könnte bald Realität werden. Doch was steckt dahinter, und wie wahrscheinlich ist ein erneuter Lastenausgleich? Wir werfen einen Blick auf die Geschichte, mögliche Szenarien und die Schritte, die Sie jetzt unternehmen können, um vorbereitet zu sein.
Was ist ein Lastenausgleich?
Der Lastenausgleich wurde 1952 eingeführt, um Kriegsgeschädigte und Vertriebene finanziell zu entschädigen. Vermögende Bürger, insbesondere Immobilienbesitzer, zahlten 50 % des Vermögenswertes ihrer Immobilien – gestreckt über 30 Jahre. Grundlage der Berechnungen war der Vermögensstand von 1948 (Rückdatierung). Dies war eine beispiellose Umverteilungsmaßnahme, bei der das Privateigentum im Fokus stand. Wenn man nun rechnet, hätte das eigentlich alles 1982 zu Ende gewesen sein sollen. Doch das Gesetz ist immer noch in Kraft und kann ohne weiteres wieder "aktiviert" werden.
Warum wird der Lastenausgleich wieder diskutiert?
Die Corona-Pandemie, steigende Staatsausgaben und neue Herausforderungen wie Deindustrialisierung, Rezession, Zuwanderung, der demografische Wandel, Energiekrisen oder die Inflation setzen den Bundeshaushalt massiv unter Druck. Immer wieder werden Finanzlücken in Millionenhöhe entdeckt, die nicht ohne weiteres zu schließen sind. Und dabei haben wir die höchsten Steuereinnahmen von beinahe 1 Billion Euro! Und dieses Geld reicht nicht! Auch die wachsenden Kosten für Klimaschutz und internationale Verpflichtungen wie der Wiederaufbau der Ukraine lassen den Ruf nach neuen Einnahmequellen lauter werden.
Immobilienbesitzer sind dabei eine zentrale Zielgruppe - Ihre Vermögenswerte sind greifbar, die Werte steigen seit Jahren und sind – im Gegensatz zu beweglichem Vermögen – nicht ins Ausland transferierbar.
Aktuelle Entwicklungen und Spekulationen
- Zensus 2022: Die Erhebung detaillierter Daten zu Immobilien könnte als Grundlage für eine Neuauflage des Lastenausgleichs dienen.
- Reform der Grundsteuer: Sie schafft eine neue Bewertungsbasis für Immobilienvermögen. In den meisten Fällen ist die Immobilie jetzt zumindest für den Staat mehr wert. Der Verkehrswert ist dadurch jedoch nicht gestiegen.
- Gesetzliche Änderungen: Anpassungen des Lastenausgleichsgesetzes in den Jahren 2019/20 erweiterten die potenziellen Empfängergruppen, beispielsweise auf Impfschäden. Der Wortlaut "Kriegsentschädigung" wurde durch den Begriff "soziale Entschädigung" ersetzt. Unter den Begriff der "soziale Entschädigung" fällt doch beinahe alles, was man sich vorstellen kann! Auch wenn keine direkte Enteignung geplant ist, zeigen diese Maßnahmen Handlungsbereitschaft.
- Forderung von zentralem Immobilienregister und ein
- Europäisches Vermögensregister
Es kommt nicht darauf an, die Zukunft vorauszusagen, sondern auf die Zukunft vorbereitet zu sein!
Perikles (500-429 v. Chr.)
Wie realistisch ist ein neuer Lastenausgleich?
Der wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums schätzt die aktuelle Lage als nicht vergleichbar mit der Situation nach dem Zweiten Weltkrieg ein. Dennoch bietet das Lastenausgleichsgesetz rechtliche Grundlagen, um Vermögensabgaben einzuführen. Die Wahrscheinlichkeit bleibt schwer abzuschätzen, jedoch wurden durch den Zensus und gesetzliche Änderungen erste Vorbereitungen getroffen. Man beobachtet auch in der Politik, insbesondere dass die SPD (Seite27-28), schon seit Jahren mit dem Gedanken spielt das Lastenausgleichsgesetz wieder in Kraft treten zu lassen.
Ein Lastenausgleich ist rechtlich möglich, da das Grundgesetz Privateigentum zwar schützt, aber auch verpflichtet (Art. 14 Abs.2). Potenziell könnten neben Immobilien auch andere Vermögenswerte betroffen sein.
Was bedeutet das für Immobilienbesitzer?
Es gibt keine konkreten Pläne, doch die Grundlagen wurden geschaffen. Ein Lastenausgleich könnte erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen. Beispielrechnung: Für eine Immobilie im Wert von 800.000 Euro könnten bei einer Abgabe von 50 % insgesamt 400.000 Euro fällig werden, zahlbar über 30 Jahre – das wären rund 1.100 Euro pro Monat. War auch ihr Bestreben ihre Immobilie zum Renteneintritt schuldenfrei zu haben?
Auch wenn eine vollständige Enteignung unwahrscheinlich ist, könnten hohe Belastungen Eigenheimbesitzer dazu zwingen, ihre Immobilie unfreiwillig zu verkaufen.
Was können Sie tun, um sich zu schützen?
Der beste Schutz gegen einen möglichen Lastenausgleich ist eine rechtzeitige Vermögensstrategie. Dazu gehört unter anderem, das Immobilienvermögen zu überprüfen und gegebenenfalls umzuschichten.
- Immobilienvermögen diversifizieren: Überlegen Sie, ob ein Teilverkauf oder die Umschichtung in weniger angreifbare Anlageklassen sinnvoll ist.
- Edelmetalle und Sachwerte: Gold, Silber, Platin, Palladium - Diamanten - unbehandelte & natürliche Farbedelsteine oder strategische Metalle sind Anlagemöglichkeiten die diskret und rechtssicher Im Ausland gelagert werden können. Befassen Sie sich noch heute mit diesen Anlagemöglickeiten!
- Internationale Lösungen: Überlegen Sie, Vermögenswerte im Ausland zu sichern oder rechtzeitig in internationale Investitionen zu diversifizieren.
Fazit
Ob ein neuer Lastenausgleich tatsächlich kommt, bleibt abzuwarten und ist spekulativ. Die rechtlichen und administrativen Grundlagen dafür sind jedoch gelegt. Immobilienbesitzer sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen und rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen treffen. Denn eine Immobilie wäre nicht auf die schnelle veräußerbar. Auf jedenfall sollten Immobilienbesitzer und Vermögende sich frühzeitig auf mögliche Szenarien vorbereiten.
Informieren Sie sich jetzt über Ihre Optionen und treffen Sie rechtzeitig die richtigen Entscheidungen!
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Von Mensch zu Mensch